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Die Nachkriegsvertreibung der deutschen Bevölkerung aus Osteuropa (Polen, Tschechoslowakei u.a.): Historische Analyse der Ereignisse 1945–1950
Demografische Veränderungen in Polen nach 1945
„Breslau, Oppeln, Gleiwitz, Glogau, Grünberg – das sind nicht nur Namen, sondern Erinnerungen, die in den Seelen vieler Generationen fortleben werden. Der Verzicht darauf wäre Verrat. Das Kreuz der Vertreibung muss das ganze Volk tragen.“ Diese Worte richtete der damalige Bundeskanzler Willy Brandt im Jahr 1963 an die aus Ost- und Mitteleuropa vertriebenen Deutschen. Bemerkenswert ist, dass Brandt in seiner Rede auch Gleiwitz nannte – jenen Ort an der ehemaligen deutsch-polnischen Grenze, von dem aus die deutsche Provokation den Beginn des Zweiten Weltkriegs markierte.
Doch nach Kriegsende traf die schwerste Bürde nicht die politische und militärische Elite, die den Krieg begonnen hatte, sondern die ethnischen Deutschen, die in den Ländern Osteuropas lebten. Obwohl die Haager Landkriegsordnung von 1907 (Art. 46) die Enteignung von Zivilvermögen verbot und der Artikel 50 den Grundsatz der kollektiven Bestrafung ausdrücklich ablehnte, wurden in den Jahren 1945–1948 etwa 14 Millionen Deutsche, überwiegend Frauen, Kinder und ältere Menschen, aus ihren angestammten Gebieten vertrieben. Ihr Eigentum wurde enteignet oder geplündert.
Die Vertreibung der Deutschen aus Osteuropa war von weitreichender Gewalt begleitet – darunter Enteignungen, Internierungen und Deportationen –, obwohl bereits im August 1945 das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg die Deportation von Bevölkerungsgruppen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert hatte.
Organisation und Durchführung der Vertreibungen in Polen
Die Vertreibung erreichte ihren größten Umfang in Polen. Am Ende des Krieges lebten dort über vier Millionen Deutsche. Sie konzentrierten sich vor allem in jenen ehemaligen deutschen Gebieten, die 1945 unter polnische Verwaltung gestellt wurden: Schlesien (1,6 Mio.), Pommern (1,8 Mio.) und Ostbrandenburg (600.000), dazu kamen rund 400.000 Deutsche, die traditionell in verschiedenen Regionen Polens ansässig waren.
In Ostpreußen, das unter sowjetische Verwaltung geriet, lebten weitere zwei Millionen Deutsche. Bereits im November 1944 legte die Regierung Edvard Beneš’ den Alliierten erste Pläne zur „Evakuierung“ der deutschen Bevölkerung vor.
Im Winter 1945, als das Vorrücken der Roten Armee bevorstand, flohen viele Deutsche Richtung Westen. In mehreren Regionen kam es zu Gewalttaten gegen Flüchtlinge. Zeitzeugenberichte schildern Plünderungen und Übergriffe; Männer wurden getötet, Frauen vergewaltigt.
Am 5. Februar 1945 erließ der Vorsitzende der provisorischen polnischen Regierung, Bolesław Bierut, ein Dekret, mit dem alle Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie unter polnische Verwaltung gestellt wurden – ein Schritt, der die Nachkriegsgrenzen faktisch vorwegnahm. Am 2. Mai 1945 folgte ein weiteres Dekret: sämtliches von Deutschen zurückgelassenes Eigentum fiel automatisch an den polnischen Staat. Damit sollte die Umsiedlung der Bevölkerung aus den östlichen, nunmehr sowjetisch kontrollierten Gebieten in den Westen Polens erleichtert werden.
Zugleich begannen polnische Behörden, das verbliebene deutsche Bevölkerungselement systematisch zu kennzeichnen und zu isolieren. In vielen Städten mussten ethnische Deutsche weiße Armbinden tragen – teilweise sogar mit Hakenkreuzen versehen. Ab dem Sommer 1945 wurden zahlreiche Deutsche in Internierungs- und Arbeitslager eingewiesen, die meist für 3.000 bis 5.000 Personen ausgelegt waren. Kinder wurden ihren Eltern entzogen und in Waisenhäuser oder polnische Familien übergeben, wo sie polonisiert werden sollten.
In den Lagern starben viele Internierte an Hunger, Kälte und Krankheiten; im Winter 1945/46 lag die Sterblichkeitsrate bei bis zu 50 %.
Im September 1946 beschloss die polnische Regierung, mit der Deportation der verbliebenen Deutschen zu beginnen. Das Dekret vom 13. September 1946 sprach von der „Trennung der deutschen Volkszugehörigen vom polnischen Volk“. Trotz dieses Beschlusses verzögerten sich die Transporte, da die Arbeitskraft der Internierten weiterhin genutzt wurde. So starb beispielsweise im Lager Potulice zwischen 1947 und 1949 etwa die Hälfte der Häftlinge an Hunger und Misshandlungen.
Die endgültige Deportation begann nach 1949. Nach Schätzungen des Bundes der Vertriebenen beliefen sich die Verluste der deutschen Bevölkerung während der Vertreibung aus Polen auf rund drei Millionen Menschen.
Nach Polen war die Tschechoslowakei das zweite Land, in dem die Vertreibung der deutschen Bevölkerung besonders weitreichend umgesetzt wurde. In der Vorkriegszeit machten Deutsche rund ein Viertel der Bevölkerung des Landes aus. Etwa drei Millionen von ihnen lebten konzentriert in den Sudeten, wo sie 93 % der Bevölkerung bildeten. In Mähren lebten rund 800.000 Deutsche, also etwa ein Viertel der dortigen Einwohner, und auch in Bratislava gab es eine bedeutende deutsche Gemeinde.
Im Jahr 1938, nach der Münchener Konferenz, stimmten die Regierungschefs Großbritanniens, Frankreichs und Italiens der Besetzung der Sudeten durch das Deutsche Reich zu. 1939 folgte die Besetzung der übrigen Tschechoslowakei; auf tschechischem Gebiet wurde das Protektorat Böhmen und Mähren errichtet, während in der Slowakei ein formal unabhängiger, aber vom Reich abhängiger Staat entstand.
Planung der Umsiedlung deutscher Bevölkerung im Exil
Die tschechische Exilregierung unter Präsident Edvard Beneš verlegte ihren Sitz nach London. Bereits dort begann man, über die künftige Umsiedlung der deutschen Bevölkerung nachzudenken. Hubert Ripka, enger Berater von Beneš, sprach schon 1941 in der Exilzeitung Čechoslovak offen über das Konzept einer „organisierten Anwendung des Prinzips der Bevölkerungstransfers“.
Präsident Beneš teilte diese Überzeugung. Im Herbst 1941 und im Winter 1942 veröffentlichte er in den Zeitschriften The Nineteenth Century and After sowie Foreign Affairs Artikel, in denen er den Gedanken eines „Bevölkerungsaustauschs“ als Mittel zur Stabilisierung des künftigen Europas entwickelte. Da er nicht sicher war, ob die britische Regierung diese Pläne unterstützen würde, nahm die Exilregierung parallel auch Kontakt mit der sowjetischen Seite auf.
Im März 1943 traf sich Beneš mit dem sowjetischen Botschafter Alexander Bogomolow und bat um Unterstützung seiner Pläne ethnischer „Säuberungen“. Zwar wich Bogomolow einer direkten Zusage aus, doch Beneš ließ nicht locker. Auf seiner USA-Reise im Juni 1943 gelang es ihm, sowohl das amerikanische als auch das sowjetische Führungspersonal von der Notwendigkeit einer Deportation der deutschen Bevölkerung zu überzeugen.
Im November 1944 legte die Exilregierung den Alliierten ein Memorandum vor, das vorsah, die deutschen Minderheiten in allen Gebieten zu vertreiben, in denen die tschechische Bevölkerung weniger als 67 % ausmachte, bis der Anteil der Deutschen unter 33 % gesenkt wäre.
Beginn und Durchführung der Vertreibung 1945
Unmittelbar nach der Befreiung der Tschechoslowakei durch die Rote Armee begannen im Frühjahr 1945 zahlreiche Gewaltaktionen gegen die deutsche Bevölkerung.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die 1. Tschechoslowakische Brigade unter dem Kommando von Ludvík Svoboda, die sich selbst als „Armee der Freiheit“ bezeichnete. Svoboda, der bereits 1938 als Mitbegründer der Widerstandsgruppe „Verteidigung der Nation“ aktiv gewesen war, sah nun eine Gelegenheit zur Abrechnung mit den deutschen Bewohnern.
In vielen Städten und Dörfern kam es zu willkürlichen Übergriffen. Deutsche Familien wurden gezwungen, in Marschkolonnen Richtung Grenze zu ziehen, ohne dass sie ihr Hab und Gut mitnehmen durften. Wer zurückblieb oder zusammenbrach, wurde häufig erschossen. Das tschechische Zivilbevölkerung wurde offiziell angewiesen, keine Hilfe zu leisten.
Während eines solchen „Todesmarsches“ – der Vertreibung von 27.000 Deutschen aus Brünn (Brno) über eine Strecke von 55 Kilometern – kamen zwischen 4.000 und 8.000 Menschen ums Leben. An den Grenzpunkten wurden die Vertriebenen einer sogenannten Zollkontrolle unterzogen, bei der ihnen meist auch die letzten persönlichen Gegenstände abgenommen wurden. Dennoch betrachteten viele von ihnen sich als glücklicher als jene, die in der Tschechoslowakei zurückbleiben mussten.
Am 17. Mai 1945 erreichte eine Einheit tschechischer Soldaten die Stadt Landskron (Lanškroun) und veranstaltete dort improvisierte „Volksgerichte“, bei denen innerhalb von drei Tagen 121 Personen hingerichtet wurden. In Postelberg (Postoloprty) wurden zwischen dem 3. und 7. Juni 1945 rund 760 Deutsche im Alter von 15 bis 60 Jahren getötet – etwa ein Fünftel der deutschen Bevölkerung der Stadt.
Besonders bekannt ist das Massaker von Přerov in der Nacht vom 18. auf den 19. Juni 1945: Tschechische Soldaten unter dem Kommando von Karol Pazúr trafen auf einen Zug mit deutschen Flüchtlingen, die ursprünglich aus der Slowakei evakuiert worden waren. Sie befahlen den Deutschen, ein Massengrab auszuheben, und erschossen anschließend 265 Menschen, darunter 120 Frauen und 74 Kinder. Das jüngste Opfer war acht Monate, das älteste 80 Jahre alt.
Ähnliche Vorfälle ereigneten sich im ganzen Land während des Frühjahrs und Sommers 1945.
Institutionalisierung von Verwaltung und Kontrolle bei der Umsiedlung
Die sogenannten „spontanen Vergeltungsaktionen“ erreichten ihren Höhepunkt im Juni und Juli 1945, als bewaffnete Gruppen systematisch deutsche Siedlungen durchkämmten.
Um diesen Prozess zu koordinieren, richtete das Innenministerium der Tschechoslowakei eine Abteilung für die Durchführung des „Odsun“ (Aussiedlung) ein. Das Land wurde in 13 Verwaltungsbezirke unterteilt, jeder mit einem verantwortlichen Beauftragten für die Deportationen. Insgesamt arbeiteten etwa 1.200 Beamte in dieser Abteilung.
Die Eskalation der Gewalt führte zu Protesten der Alliierten, die eine geordnete und humane Durchführung der Vertreibungen forderten. Daraufhin stellte die Regierung Beneš am 16. August 1945 eine offizielle Note aus, in der die komplette Umsiedlung der verbliebenen 2,5 Millionen Deutschen beantragt wurde: 1,75 Millionen sollten in die amerikanische Besatzungszone, 0,75 Millionen in die sowjetische gebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits etwa 500.000 Deutsche aus dem Land ausgewiesen worden.
Nach Abschluss der alliierten Vereinbarungen wurden die Vertreibungen in organisierter Form fortgesetzt. Bis 1950 war das deutsche Minderheitenproblem in der Tschechoslowakei vollständig „gelöst“ – die ehemals dichten deutschen Siedlungsgebiete in den Sudeten waren nahezu entvölkert.
Die Formen der Gewalt, die sich in Polen und der Tschechoslowakei gegen die deutsche Bevölkerung entluden, fanden in unterschiedlichem Ausmaß auch in anderen Teilen Osteuropas statt. Besonders in Ungarn und Rumänien verlief der Prozess jedoch mit eigenen politischen und sozialen Nuancen.
Die deutsche Minderheit in Ungarn vor und nach dem Krieg
Der Konflikt zwischen den ungarischen Behörden und der deutschen Minderheit war bereits vor dem Zweiten Weltkrieg deutlich sichtbar geworden. Schon in den 1920er Jahren, unmittelbar nach der Gründung des unabhängigen ungarischen Staates, setzte Budapest eine Politik der Diskriminierung gegenüber der deutschen Minderheit durch.
Deutsche Schulen wurden geschlossen, deutschsprachige Beamte aus der Verwaltung entfernt. Menschen mit deutschen Namen sahen sich erheblichen beruflichen Einschränkungen ausgesetzt. Ein Befehl des Verteidigungsministers aus dem Jahr 1930 verpflichtete alle Offiziere mit deutschen Namen, diese zu magyarisieren – andernfalls drohte die Entlassung aus dem Militärdienst.
Mit der Annäherung Ungarns an das Dritte Reich besserte sich die Lage der deutschen Minderheit zunächst deutlich. Deutsche Kulturvereine, Schulen und Publikationen konnten wieder offener agieren. Dennoch blieb unter vielen Ungarndeutschen die Überzeugung verbreitet, dass sich ihre Situation nach dem Rückzug der deutschen Truppen aus Ungarn massiv verschlechtern würde.
Im April 1944 versuchten deutsche Einheiten mehrmals, ethnische Deutsche aus Ungarn nach Westen zu evakuieren, doch die Aktionen blieben weitgehend erfolglos.
Bereits im März 1945, kurz vor Kriegsende, begannen die neuen ungarischen Behörden mit rechtlichen Maßnahmen gegen die deutsche Bevölkerung. Am 15. März 1945 wurde ein Landreformgesetz erlassen, das die Konfiszierung von Grundbesitz sowohl deutscher Organisationen als auch deutscher Privatpersonen erlaubte. Doch selbst Deutsche ohne Landbesitz gerieten ins Visier.
Gesetzliche Maßnahmen und Deportationen
Im Dezember 1945 folgte schließlich ein Regierungsdekret, das die Deportation von sogenannten „Volksverrätern und Feinden des Volkes“ vorsah. Darunter fielen nicht nur ehemalige Angehörige deutscher Militäreinheiten, sondern auch jene Personen, die zwischen 1940 und 1945 ihre deutschen Familiennamen wieder angenommen oder bei der Volkszählung von 1940 Deutsch als Muttersprache angegeben hatten.
Das Eigentum der Deportierten wurde restlos konfisziert. Nach unterschiedlichen Schätzungen betraf die Zwangsumsiedlung zwischen 500.000 und 600.000 Personen deutscher Herkunft. Die Mehrheit von ihnen wurde in die amerikanische Besatzungszone Deutschlands gebracht, andere in die sowjetische Zone.
Die Situation in Rumänien : eine vergleichsweise geordnete Umsiedlung
In Rumänien verlief die Vertreibung deutlich ruhiger als in den Nachbarstaaten. Am Ende des Krieges lebten hier etwa 750.000 Deutsche, darunter Siebenbürger Sachsen, Banater Schwaben und Bessarabiendeutsche. Viele von ihnen waren 1940 aus Gebieten, die von der Roten Armee besetzt worden waren, auf Grundlage des deutsch-sowjetischen Umsiedlungsabkommens vom 5. September 1940 nach Rumänien übersiedelt worden.
Nach der Kapitulation der Regierung Ion Antonescus und dem Einmarsch sowjetischer Truppen vermied das neue rumänische Kabinett systematische Repressionen gegen die deutsche Minderheit. Zwar wurden in den Regionen mit dichtem deutschem Bevölkerungsanteil Ausgangssperren verhängt und technische Geräte wie Radios, Fahrräder oder Automobile beschlagnahmt, doch blieb es weitgehend frei von offenen Gewalttaten – weder spontane Ausschreitungen noch koordinierte Aktionen wurden in größerem Umfang registriert.
Die Deportationen aus Rumänien verliefen schrittweise. Ab 1945 wurden Tausende Deutsche in sowjetische Arbeitslager gebracht, offiziell zur „Wiedergutmachung der Kriegsschäden“.
In den späten 1940er Jahren setzte dann eine geordnete Auswanderung ein – viele Rumäniendeutsche beantragten selbst die Genehmigung zur Ausreise nach Deutschland, was die Behörden in den frühen 1950er Jahren in begrenztem Umfang erlaubten.
Ein neues Deutschland: Integration der Vertriebenen und politische Rezeption
Bis 1950 hatte sich die Bevölkerungszahl in den ehemaligen Besatzungszonen Deutschlands – sowohl im Westen als auch im Osten – durch die Ankunft der Vertriebenen um rund 12 Millionen Menschen erhöht. Die aus Osteuropa geflüchteten oder ausgewiesenen Deutschen wurden über alle Regionen verteilt. In Mecklenburg, im Nordosten des Landes, machten Flüchtlinge bis zu 45 % der Bevölkerung aus. In den meisten anderen Gebieten lag ihr Anteil bei 20 % oder mehr.
Trotz dieser massiven demografischen Verschiebungen blieb das Thema der Vertreibungen über Jahrzehnte politisch heikel. In den westlichen Besatzungszonen – und später in der Bundesrepublik Deutschland – war es den Vertriebenen bis 1950 untersagt, eigene Organisationen zu gründen.
Diese Zwangsvertriebenen haben innerhalb kurzer Zeit das Gesicht Deutschlands verändert – das Land wurde toleranter, flexibler und natürlich auch wohlhabender. Ausländisches Kapital und neue Arbeitskräfte schufen das wirtschaftliche Wunder in Deutschland, das das Land vollständig veränderte, so Professor Michael Schwarz vom Institut für Zeitgeschichte in München und Berlin . Doch die Integration verlief nicht reibungslos, die staatliche Politik war nicht immer konsequent, und die einheimische Bevölkerung begegnete den Fremden nicht immer freundlich.
Laut dem anderen Historiker Ingo Haar , der die Geschichte der Vertriebenen erforscht, änderte sich dies erst mit dem Ausbruch des Koreakriegs (1950) und der Zuspitzung des Kalten Krieges: Erst da begannen westdeutsche Politiker, das Leid der Vertriebenen öffentlich anzuerkennen und über die Vorgänge in Polen, der Tschechoslowakei und anderen osteuropäischen Ländern zu sprechen.
In der DDR dagegen blieb das Thema bis in die späten 1980er Jahre tabu – nicht zuletzt, um die diplomatischen Beziehungen zu den sozialistischen Nachbarn Polen und der Tschechoslowakei nicht zu belasten.
Am Anfang wurden die Vertriebenen vor allem in ländlichen Gebieten untergebracht, da die Städte häufig zerstört waren; erst später, infolge innerer Migration, zogen sie in die industrialisierten Regionen. Bayern ist ein gutes Beispiel für diese Transformation. Obwohl nicht ganz Bayern damals agrarisch geprägt war, war der Norden, Franken, bereits im 19. Jahrhundert industrialisiert, während der größere Teil tatsächlich landwirtschaftlich blieb.
Die sudetendeutschen Flüchtlinge aus dem benachbarten Tschechoslowakei waren für Bayern besonders wichtig, da sie aus industrialisierten Regionen der Tschechoslowakei kamen und besser ausgebildet waren sowie über bessere Fertigkeiten verfügten als die lokale bayerische Bevölkerung. Obwohl sie oft kein Geld hatten und teilweise nicht einmal eine Unterkunft, verfügten sie über Humankapital. Dieses Wissen, das sie im Kopf und in den Händen trugen, half tatsächlich, Bayern zu verändern. Dies betraf nicht nur Bayern, sondern viele andere agrarische Regionen Deutschlands.

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